Rechtsprechung
RG, 13.01.1936 - IV 180/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Sind nach Art. 29 EG. z. BGB. für die Ehescheidung eines Staatenlosen die Gesetze seines letzten Heimatstaates auch dann maßgebend, wenn dieser Staat ihm die Staatsangehörigkeit entzogen hat? 2. Verstößt die Anwendung eines ausländischen Gesetzes, das eine Scheidung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 61
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 39/63
Eheschließung katholischer Spanier mit geschiedenen Deutschen
Dies hat das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 150, 61, 64 ausgesprochen. - BGH, 29.04.1964 - IV ZR 93/63
Anwendung ausländischen Scheidungsrechts
Demgemäß ist die Rechtsprechung eher geneigt, die Vorbehaltsklausel des Art. 30 EGBGB anzuwenden, wenn sich die Ehefrau nach dem maßgebenden ausländischen Recht gegen ein mißbräuchliches Verlangen auf Herstellung der ehelichen Gemeinschaft nicht hinreichend schützen kann (RGZ 150, 283, 285; OLG Colmar ElsLothZ 1913, 249, 253; OLG Hamburg HEZ 2, 263, 264;… Soergel/Siebert/Kegel, BGB 9. Aufl. Art. 14 EG Anm. 13); dagegen lehnt sie es in allen den Fällen, in denen die Scheidungsklage nicht von der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzenden Frau erhoben worden ist, ab, mit Hilfe dieser Klausel die nach dem maßgebenden ausländischen Recht nicht mögliche Scheidung auszusprechen (RGZ 150, 61, 64; OLG Hamburg IPRspr 1934 Nr. 6; OLG Kiel SeuffArch 78 Nr. 165). - BGH, 12.02.1964 - IV AR (VZ) 40/63
Rechtsmittel
Dies hat das Reichsgericht in der Entscheidung RGZ 150, 61, 64 ausgesprochen.